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Strauchschnittplatz

 

 Auf den Strauchschnittplatz können die Morshausener Bürger Strauchschnitt und Baumabfälle abliefern.

 

Schredderplatz

 

 

Der Strauchschnittplatz kann unter folgenden Bedingungen benutzt werden (Benutzungsordnung):

  • Die Nutzung ist nur Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Morshausen gestattet

  • Gewerbebetriebe sind von der Nutzung des Platzes grundsätzlich ausgeschlossen.

  • Abgelagert werden darf nur Baum- und Strauchschnitt, aber keine Gartenabfälle.

  • Rasenschnitt darf nur abgelagert werden, wenn er großflächig über dem Strauchschnitt verteilt wird.

  • Das Material ist ungebündelt (kein Draht, keine Kunststoffkordel) und ohne Behältnisse (z.B. Säcke, Kartons) abzulagern.

  • Der Durchmesser einzelner Äste darf nicht größer als 12 cm sein.

  • Wurzelstöcke sind nicht zulässig.

  • Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Die Ablagerung anderer Materialien als Baum- und Strauchschnitt ist rechtswidrig.

  • Ansprechpartner ist der Ortsbürgermeister.

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