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Überschüssiger Grabaushub

Morshausen, den 14. 05. 2024

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass überschüssiger Grabaushub, der nicht für die Grabgestaltung oder Grabpflege verwendet werden kann, fachgerecht zu entsorgen ist.

Eine Entsorgung in den Grünanlagen des Friedhofs sowie in der freien Flur ist aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht zulässig. 

 

Hans-Peter Friedrich, Ortsbürgermeister

 

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