Straßenreinigungspflicht und Pflicht zum Hecken-/Baumrückschnitt

Morshausen, den 11. 10. 2022

In der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 2. Juni 2016 ist geregelt,
dass die Eigentümer aller bebauten und unbebauten Grundstücke innerhalb der
Ortslage deren Grundstücke an öffentliche Straßen angrenzen der
Straßenreinigungspflicht unterliegen. Diese umfasst neben dem Säubern der Straße
unter anderem auch das Säubern der Straßenrinnen.
Auch Hecken und Bäume sind so zurückzuschneiden, dass diese nicht in den
öffentlichen Raum ragen und eine Benutzung der Gehwege einschränken oder die
Benutzung für Personen, die beim Fortbewegen auf Hilfsmittel angewiesen sind ggf.
sogar unmöglich machen.
Die Satzung kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein
unter folgendem Link aufgerufen werden:
Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein - Satzung über die Reinigung
öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Morshausen vom 02.06.2016
(hunsrueckmittelrhein.de)